Abmahnung Ticketverkauf (Karten- und Mitfahrbörse)
Mahlzeit in die Runde,
ich habe hier mal einen ganz kuriosen Fall, in der Hoffnung, dass mir jemand weiterhelfen kann.
Ein guter Freund von mir hatte ein Ticket für unser letztes Saisonspiel gegen Union im F-Block über und konnte das Spiel kurzfristig selbst nicht besuchen.
Hilfsbereit, wie ich bin, und aufgrund des engen Zeitfensters, hatte ich die Karte für ihn (hier?) und via Kleinanzeigen zum Originalpreis (natürlich) im Auftrag inseriert.
Es hat sich dann sogar relativ schnell ein Abnehmer gefunden, der das Ticket bei ihm abgeholt, bezahlt und das Spiel besucht hat.
Nun flattert bei mir unverhofft ein Schreiben der RuhrKanzlei Dortmund rein, die wohl einige Bundesligisten in Ticketing-Fragen vertritt (laut Google) und verlangt das Begleichen einer Geschäftsgebühr, um eine außergerichtliche Geltendmachung der Ansprüche seiner Mandantin (Mainz 05) zu erzielen.
Hintergrund: Laut ATGB/AGBs unseres Vereins ist das Veräußern von Eintrittskarten außerhalb des 05-eigenen Zweitmarktes untersagt, auch dann, wenn damit gar kein finanzieller Gewinn erwirtschaftet wurde/werden sollte.
Im Klartext: Weitergabe von Tickets nur via ClubSale, ansonsten gibt es Post vom Anwalt.
Um ehrlich zu sein war/ist mir das komplett neu.
Den Hintergrund verstehe ich natürlich und ich empfinde das „Reselling“ in verschiedenen Bereichen als absolute Frechheit.
Für mein Empfinden schießt der Verein hier aber deutlich über das Ziel hinaus, da ich nachweislich a) der letzte wäre, der sich daran bereichern wollen würde und b) die geforderte Summe in keinster Weise gerechtfertigt ist.
Hat jemand von euch ähnliches erlebt/eine Handlungsempfehlung oder sogar einen direkten Draht zum Verein, bei dem ich das Thema platzieren könnte? Gerne auch per PN.
Lieben Dank


