Abmahnung Ticketverkauf (Karten- und Mitfahrbörse)
vorab: ich bin juristischer Laie, die 2 Vorlesungen BGB und HGB vor über 20 Jahren machen mich nicht zum Experten, aaaabbber:
mMn. kann der Verein bzw. der Anwalt dich mal kreuzweise, weil: falscher Adressat. Die AGB kommen beim Kauf der Karte vom Verein zum tragen. Du hast diese Karte nie vom Verein gekauft, ergo kein Geschäft, ergo keine AGB -> Mittelfinger zeigen! Dein Kumpel ist der richtige Ansprechpartner, nicht DU!
Ich würd nix zahlen und/oder unterschreiben.
--
Der Programmierer der Autokorrektur ist ein Erdloch und soll sich ins Knie fügen!