Abmahnung Ticketverkauf (Karten- und Mitfahrbörse)

Inder, Thursday, 04.06.2026, 22:30 (vor 36 Tagen) @ sjott

Ich gehe davon aus, dass auch dieser Abmahnung deren Standard-Unterlassungserklärung beigefügt ist; diese ist keinesfalls ohne Änderungen so zu unterschreiben.
Außerdem kann die verlangte Summe in allen Fällen nach unten angepasst werden – durch die Involvierung eines Rechtsanwalts für gewerblichen Rechtsschutz. Insgesamt kommt das inkl. der Gebühr für diesen RA wohl günstiger. Allerdings beauftragt man damit in der Regel vergleichbare Kanzleien/Anwälte, die in ihre speziell dafür entworfenen Standardschreiben/-vereinbarungen/etc. nur noch die jeweiligen Daten des aktuellen Falls eintragen müssen, also weitere Teilnehmer oder zumindest Nutznießer dieses Geschäftsmodells sind.

Ich möchte sjotts Beitrag unterstreichen.

Und ergänzen, dass man rein finanziell wohl am besten und schnellsten aus der Sache herauskommt, wenn man der Abmahn-Kanzlei ein gut begründetes Gegenangebot schickt - und sich vorbehält, selbst einen Anwalt zu nehmen.
Nimmst du dir dann einen Anwalt, bist du definitiv und sofort Geld an einen Juristen los. Der kann zwar besser runterhandeln, will die Sache i.d.R. aber selbst schnell vom Tisch haben.
Dein Anwalt kann dir möglicherweise sogar eine Strafe ganz ersparen, aber sicher ist das keinesfalls.

Du könntest evtl. ein Vorgespräch mit einem Anwalt führen. Inwiefern die es als schädlich einschätzen, wenn du auf eigene Faust Einspruch erhebst und runterhandelst, werden sie dir sagen.
Es gibt auch Vereine, die etwas günstiger die Arbeit für dich übernehmen, aber die handeln nur runter. Ich habe selbst keine Erfahrung damit:
Abmahnhilfe
Viel Erfolg!

Und danke für das Mitteilen. Ich bin enttäuscht, dass auch Mainz05 auf so windige Blutsauger setzt.


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