Abmahnung Ticketverkauf (Karten- und Mitfahrbörse)
Ich habe eine digitale DK. Bis dato habe ich meine Tickets über den Zweitmarkt angeboten, wenn ich nicht Live ins Stadion konnte. Mit der digitalen DK war es möglich, zumindest erinnere ich mich vielleicht fälschlicherweise so, dass man die einzelnen Spiele so seinen Freunden leichter weitergeben konnte, wenn man verhindert war. Wie gesagt, vielleicht irre ich mich, aber damit wurde sogar dafür geworben. Im Grunde passierte es genauso früher mit DK, die man dem Kumpel gegeben hat und er dann ins Stadion ging.
ATGB (sehr umfangreich überarbeitete Fassung seit 01.05.2025)
3.7. Abtretung: Für die Weitergabe einer Dauerkarte gelten die Bestimmungen in Ziffer 9 entsprechend. Darüber hinaus kann der Inhaber einer Dauerkarte die dauerhafte Abtretung auf eine andere Person beantragen („Abtretung“). […]
9.2. Unzulässige Weitergabe: a)-i)
9.3. Zulässige Weitergabe: a)+b)
9.4. Zweitmarktplattform: a)-d)