Abmahnung Ticketverkauf (Karten- und Mitfahrbörse)
Dann darf man ja eigentlich auch keine Karten mehr für Freunde besorgen, außer man schenkt ihnen diese Karten, oder verstehe ich das falsch?
https://www.mainz05.de/getmedia/684d2209-be2f-49b2-be3d-8712a66bdc2f/ATGB-Mainz05_2025.pdf
Die zulässige Weitergabe ist in 9.3 geregelt.
Insbesondere die in 9.3 b) aufgelisteten Anforderungen werden wohl in den allerwenigsten Fällen einer üblichen Weitergabe komplett so eingehalten (werden können).
Wenn ich auch grundsätzlich die Aufnahme all dieser detailliert ausformulierten Regelungen nachvollziehen kann, ist das nicht der Fall für den (meiner Meinung nach kleinlichen) Umgang damit. Insbesondere die Beauftragung einer dieser schmierigen Abmahnkanzleien seitens des Vereins empfinde ich einfach nur als (sehr unschöne) weitere ‚Einnahmequelle‘. Nicht sehr sympathisch.
.. Das armselige Geschäftsmodell dieser Abmahnkanzleien konnte ich mir schon immer nur so erklären, dass deren Anwälte zu schlechte oder zu faule Juristen sind, um sinnvoll tätig sein zu können und es sich bei ihnen um dreist-gierige Persönlichkeiten handelt.
Ich gehe davon aus, dass auch dieser Abmahnung deren Standard-Unterlassungserklärung beigefügt ist; diese ist keinesfalls ohne Änderungen so zu unterschreiben.
Außerdem kann die verlangte Summe in allen Fällen nach unten angepasst werden – durch die Involvierung eines Rechtsanwalts für gewerblichen Rechtsschutz. Insgesamt kommt das inkl. der Gebühr für diesen RA wohl günstiger. Allerdings beauftragt man damit in der Regel vergleichbare Kanzleien/Anwälte, die in ihre speziell dafür entworfenen Standardschreiben/-vereinbarungen/etc. nur noch die jeweiligen Daten des aktuellen Falls eintragen müssen, also weitere Teilnehmer oder zumindest Nutznießer dieses Geschäftsmodells sind.