fall-el-ghazi bundesarbeitsgericht (Rund um Fußball)
Hätte man sich das Instagram-Profil vorher angeschaut, wäre durchaus zu erkennen gewesen, welcher Seite er seine Aufmerksamkeit hauptsächlich schenkt. Wenn man findet, dass das nicht zu den Vereinswerten passt, hätte man ihn gar nicht erst verpflichten sollen.
Ja, so sehe ich das auch.