fall-el-ghazi bundesarbeitsgericht (Rund um Fußball)
Ich würde als Richter ja auch erst mal grundsätzlich formal vorgehen.
Warum sollte ich mich als Richter dazu hinreißen lassen müssen, hier ein politisch brisantes Urteil zu fällen und in der Begründung angeben, ob "from the river to the sea" privat geäußert zu einer fristlosen Entlassung führen darf. Ich müsste begründen, ob und warum das von der Meinungsfreiheit gedeckt ist und mit dem Arbeitsvertrag in irgendeinerweise kollidiert.
Da muss man begründen und da kann man nur verlieren, da es keine Rechtsklarheit gibt. Nicht mal einheitlich, ob dieser Spruch nun dezidiert Gewalt gegen Israel billgt oder sogar dazu auffordert.
Egal, es geht hier um Fussball, der Verein hat viel Geld verbrannt, aber wenn man sich Kosten / Ausbeute bei z.B. Hollerbach (bisherige Performance und Verletzungspech) ansieht, ist das noch vergleichsweise wenig Abschreibung.